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Der Staat zahlt deine Rente mit.

Bis zu 540 € Grundzulage + 300 € pro Kind + Steuervorteil, jedes Jahr. Beweg die Regler und sieh live, was das neue Altersvorsorgedepot (ab 2027) für dich rausholt.

Schnellstart:
Förderung pro Monat (Ø)
Eigenbeitrag
Zulagen
Steuervorteil
Bei deinem Steuersatz deckt die Zulage bereits den vollen steuerlichen Vorteil ab, ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug ist nicht möglich (Günstigerprüfung).
Basics
J.
J.
Rendite 6,0 %
AV-Depot Einstellungen
Effektivkosten (TER) 0,50 %
Rendite bei Entnahme 4,0 %
J.
Erweiterte Einstellungen
Persönlicher Steuersatz 30 %
Kinder (zulagenberechtigt) 0
Monatliche Rente brutto
– €
Vom Staat geschenkt
– €
Gesamtauszahlung netto
– €
Förderung vom Staat

Das ist deutlich überdurchschnittlich. Lass dir kostenlos zeigen wie du das Maximum rausholst.

AV-DepotAuszahlplan

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Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot (kurz AV-Depot) ist das neue staatlich geförderte Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das Ende Mai 2026 in Kraft getreten ist. Ab dem 01.01.2027 löst das AV-Depot die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Du investierst in ETFs oder Fonds wie in einem normalen Depot, bekommst aber zusätzlich staatliche Zulagen und einen Steuervorteil. Förderfähig sind ausschließlich zertifizierte Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).

So funktioniert die Förderung im AV-Depot

Gefördert wird ein Eigenbeitrag von bis zu 1.800 Euro pro Jahr, also 150 Euro im Monat. Darauf gibt es mehrere Bausteine:

  • Grundzulage: 50 Prozent Zuschuss auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (maximal 180 Euro) plus 25 Prozent auf die nächsten 1.440 Euro (maximal 360 Euro). Zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr.
  • Kinderzulage: 1 Euro Zuschuss je 1 Euro Einzahlung, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es je Kind bereits ab 300 Euro Einzahlung im Jahr.
  • Junge-Leute-Bonus: einmalig 200 Euro bei Vertragsstart vor dem 25. Lebensjahr.
  • Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag (bis 1.800 Euro) plus Zulagen mindern das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Nur wenn die Steuerersparnis über den Zulagen liegt, wird die Differenz zusätzlich erstattet.

Beiträge oberhalb von 1.800 Euro pro Jahr kannst du weiter einzahlen, sie werden aber nicht mehr staatlich gefördert. Der Altersvorsorgedepot-Rechner oben zeigt dir live, wie viel Förderung bei deinem Beitrag, deinem Alter und deiner Kinderzahl zusammenkommt.

Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

In der Ansparphase ist das AV-Depot steuerlich privilegiert: keine Vorabpauschale, kein steuerpflichtiger Fondswechsel, steuerfreies Rebalancing. Die Auszahlung ab 65 wird nachgelagert besteuert. Für geförderte Beiträge gilt bei jeder Auszahlform der volle persönliche Steuersatz im Rentenalter. Beim ungeförderten Teil (Beiträge über 1.800 Euro pro Jahr) hängt die Besteuerung von der Auszahlform ab: Eine lebenslange Leibrente wird mit dem altersabhängigen Ertragsanteil besteuert. Bei Auszahlplan sowie Einmal- oder Teilkapitalauszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren, bei dem nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig ist.

Hinweis: Einzelne Detailfragen der Besteuerung, insbesondere für Auszahlplan und Kapitalauszahlungen des ungeförderten Teils, sind amtlich noch nicht final geklärt. Das BMF-Anwendungsschreiben steht aus, alle Angaben daher ohne Gewähr.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot-Rechner

Was kostet der Altersvorsorgedepot-Rechner?

Nichts. Der Rechner ist kostenlos und funktioniert ohne Anmeldung. Du bewegst die Regler und siehst sofort, wie sich Zulagen, Steuervorteil und spätere Auszahlung verändern.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Der Produktstart ist der 01.01.2027. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Frühjahr 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten. Im Neugeschäft löst das AV-Depot die Riester-Rente ab, bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz.

Wie hoch sind die Zulagen im AV-Depot?

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf die nächsten 1.440 Euro Eigenbeitrag. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr sowie einmalig 200 Euro Junge-Leute-Bonus bei Vertragsstart vor dem 25. Lebensjahr.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Geförderte Beiträge werden bei der Auszahlung voll nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, unabhängig von der Auszahlform. Beim ungeförderten Teil gilt für die Leibrente die Ertragsanteilsbesteuerung, für Auszahlplan oder Kapitalauszahlung das Halbeinkünfteverfahren. Die endgültige Auslegung durch das BMF-Anwendungsschreiben steht noch aus.

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