Nachschlagewerk

Das fonder-Wiki.

Alle Begriffe aus Beratung, Kosten und Steuern — kurz erklärt, mit Formeln und Rechenbeispielen.

Abschlusskosten

Kurz gesagt

Abschlusskosten beinhalten alle anfallenden Kosten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages. Beispielsweise Provisionskosten oder Verwaltungskosten.

Bei fondsgebundenen Versicherungen werden diese üblicherweise gezilmert, d.h. über die ersten 5 Jahre gleichmäßig verteilt und mit dem Beitrag verrechnet. Das führt im Vergleich zu Fonds-/ETF-Sparplänen zu höheren Kosten, besonders zu Beginn der Laufzeit. Bei fondsgebundenen Versicherungen betragen die Abschluss- und Vertriebskosten gängigerweise 2,5% der auf die gesamte Laufzeit zu leistenden Beiträge.

Altersvorsorgedepot (AV-Depot)

Kurz gesagt

Das Altersvorsorgedepot ist das neue staatlich geförderte Wertpapierdepot aus der Reform der privaten Altersvorsorge. Es startet zum 01.01.2027 und kombiniert Zulagen und Sonderausgabenabzug mit echter Kapitalmarktanlage, ohne Beitragsgarantie und ohne Versicherungsmantel.

Förderfähig sind nur Verträge, die nach dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz (AltZertG) vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sind. Für die Auszahlphase sieht das Gesetz einen Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder eine lebenslange Rente vor. Das vereinfachte Standarddepot unterliegt einem Effektivkostendeckel von 1,0%. Die geförderten Beiträge und Erträge werden nachgelagert besteuert.

Mit dem kostenlosen AV-Depot-Rechner lassen sich Zulagen und Endkapital bereits heute durchrechnen.

Ausgabeaufschlag

Kurz gesagt

Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr beim Abschluss des Vertrags/Sparplans über einen Berater.

Der Ausgabeaufschlag dient der Deckelung von Vertriebskosten und liegt in der Praxis meistens zwischen 2%-5%. Dieser kann vom Berater beeinflusst und ggf. rabattiert werden.

Formel (Ausgabepreis × 100 : Rücknahmepreis) − 100 = Ausgabeaufschlag (Prozent)

Die Ausgabepreise und Rücknahmepreise unterscheiden sich bei Aktienfonds in der Regel von ca. 5%.

Basisrente

Kurz gesagt

Die Beiträge in die Basisrente können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken steuermindernd.

Seit dem Jahr 2023 kann man die Beiträge zur Basisrente zu 100% steuerlich absetzen. Dies ist bis zu einem Höchstbeitrag von 30.826€ für ledige (Verheiratete: 61.652€) möglich - aber die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung werden bei diesen Summen ebenfalls berücksichtigt.

Beiträge in die Basisrente können bis zu einem Höchstbetrag (steigt jährlich) von aktuell 30.826 Euro (Verheiratete: 61.652 Euro) als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

Basiszins

Kurz gesagt

Der Basiszins wird für die Bewertung von Finanzdienstleistungen verwendet.

Das Jahr der Berechnung spielt deswegen eine Rolle, weil der Basiszins jedes Jahr neu von der Bundesbank festgelegt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. Für 2018 wurde ein Basiszins in Höhe von 0,87% berechnet, 2019 lag er etwas niedriger bei 0,52%.

Der steuerliche Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bei der Direktanlage liegt 2026 bei 3,20% (link). Wert zum 02.01.2026.

Jahr Basiszins
2021−0,45% (negativ, keine Vorabpauschale)
2022−0,05% (negativ, keine Vorabpauschale)
20232,55%
20242,29%
20252,53%
20263,20%

Für thesaurierende Fonds, die keine Erträge ausschütten, wird jährlich ein fiktiver Betrag versteuert, die sogenannte Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wert des Fondsanteils, multipliziert mit 70 % des Basiszinses.

Die Vorabpauschale wird jedoch nur angesetzt, sofern diese geringer als die tatsächliche Wertsteigerung ist, die der Fonds innerhalb des Jahres erzielt.

Die Vorabpauschale (bzw. die geringere tatsächliche Wertsteigerung) wird unter Berücksichtigung der Teilfreistellung der Abgeltungsteuer unterworfen.

Beitragsdynamik

Kurz gesagt

Die Beitragsdynamik ist ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz, welcher sich jährlich erhöht, um den Versicherungsschutz und dessen Leistungen an die vermutete Änderung der Lebensumstände stetig anzupassen.

Um die Inflation auszugleichen, sollte die Dynamik höher sein als der Inflationssatz – In der Praxis liegt sie meistens zwischen 2,5% und 5%

Besteuerung bei Kapitalauszahlung

Kurz gesagt

Die Besteuerung bei Kapitalauszahlung ist abhängig von dem Produkt, aus dem die Auszahlung erhalten wird. Bei fondsgebundenen Versicherungen greift das Halbeinkünfteverfahren, bei privaten Fonds-/ETF-Sparplänen die Kapitalertragssteuer.

Besteuerung der Rüruprente

Kurz gesagt

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Rüruprente und die eingezahlten Rürup-Rente-Beiträge in der Ansparphase nicht besteuert werden. In der Auszahlphase wird dann die Rüruprente voll (nach dem persönlichen Steuersatz) besteuert.

Effektivkosten

Kurz gesagt

Die Effektivkosten (auch Reduction in Yield) geben an, um wie viele Prozentpunkte pro Jahr sämtliche Kosten eines Produkts die Rendite mindern. Sie machen unterschiedliche Kostenmodelle direkt vergleichbar.

In den Effektivkosten stecken alle Kostenarten zusammen: Abschluss- und Vertriebskosten, beitrags- und kapitalabhängige Verwaltungskosten sowie die Fondskosten (TER). Versicherer müssen die Effektivkosten vor Vertragsabschluss in den Basisinformationen ausweisen.

Beispiel

Bei 6% angenommener Wertentwicklung und 1,4% Effektivkosten bleibt eine Nettorendite von 4,6% pro Jahr. Über lange Laufzeiten entscheidet dieser Unterschied über fünfstellige Beträge im Endkapital.

Ertragsanteilbesteuerung

Kurz gesagt

In der Auszahlungsphase wird die monatliche Rente mit dem sog. Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach Ihrem persönlichen Lebensalter, welches Sie mit Erhalt der privaten Rente erreicht haben und wird in Prozent definiert.

Beispiel

Bei der Ertragsanteilsbesteuerung wird zur Berechnung des steuerpflichtigen Teils der Rente nur eine Angabe benötigt:

1. das Alter des Rentenempfängers, mit welchem die Rentenzahlung begann

Bei Rentenbeginn vollendetes Alter Ertragsanteil in %
3839
39 bis 4038
4137
4236
43 bis 4435
4534
46 bis 4733
4832
4931
5030
51 bis 5229
5328
5427
55 bis 5626
Bei Rentenbeginn vollendetes Alter Ertragsanteil in %
5725
5824
5923
60 bis 6122
6221
6320
6419
65 bis 6618
6717
6816
69 bis 7015
7114
72 bis 7313
7412

Fondswechsel

Kurz gesagt

Fondswechsel können anfallen, wenn der Anleger seine Strategie oder seine Wünsche ändert (z.B. "neue Trends" oder "nachhaltigeres Investieren").

Bei Fonds oder ETFs kann ein Wechsel bedeuten, dass die bis dahin erzielten Gewinne versteuert werden müssen, um das Geld in einen neuen Fonds/ETF anlegen zu können. Bei fondsgebundenen Versicherungen ist ein Fondswechsel oft ohne Kosten möglich.

Freistellungsauftrag

Kurz gesagt

Der Freistellungsauftrag muss vom Anleger beim Kreditinstitut gestellt werden, um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können.

Frühstart-Rente

Kurz gesagt

Die Frühstart-Rente ist der geplante zweite Baustein der Altersvorsorge-Reform: ein staatlich angeschobenes Wertpapierdepot für Kinder, in das der Staat nach den Eckpunkten 10 Euro pro Monat einzahlt.

Die Förderung soll gestaffelt nach Geburtsjahrgängen starten, beginnend mit dem Jahrgang 2020. Das Depot läuft auf den Namen des Kindes, wird am Kapitalmarkt angelegt und soll privat aufstockbar sein. Stand Juli 2026 sind die Eckpunkte vom Kabinett beschlossen, das Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet; Starttermin und Konditionen können sich noch ändern.

Gesetzliche Rente

Formel Ges. Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Entgeltpunkte ist der wichtigste Wert. Dabei wird Jahr für Jahr Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt wert. Zeiten, in denen Sie Ihre Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden so berücksichtigt, als hätten Sie in diesem Zeitraum einen „hypothetischen“ Verdienst gehabt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.

Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abzüge (werden Zu- und Abschläge genannt) bei Ihrer Rentenberechnung berücksichtigt. Abzüge bekommen Sie, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuzüge, wenn Sie beispielsweise nach Erreichen des Rentenalters zunächst auf Ihre Rente verzichten. Haben Sie keine Zu- oder Abzüge beträgt dieser Wert 1,0.

Aktueller Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli per Rentenwertbestimmungsverordnung angepasst und ist seit 2023 bundeseinheitlich (Ost = West). Aktuell beträgt er 42,52 Euro (Stand: ab Juli 2026).

Beim Rentenfaktor kommt es auf die Art Ihrer Rente an:

  • Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0,
  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5,
  • Vollwaisenrenten 0,2 und
  • Halbwaisenrenten 0,1.
  • Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6.

Grenzsteuersatz

Kurz gesagt

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der für die Steuerberechnung des hinzuverdienten Einkommens gilt.

Beispiel (2026): Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz. Steigt das Einkommen dort um einen Euro, fallen darauf 42 Cent Einkommensteuer an. Der Grenzsteuersatz beträgt dann 42%.

Werden Finanzprodukte steuerlich berücksichtigt, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und es erfolgt eine Steuerrückerstattung auf Basis des Grenzsteuersatzes.

Halbeinkünfteverfahren

Kurz gesagt

Das Halbeinkünfteverfahren wird bei der Kapitalauszahlung aus Versicherungen angewendet und bietet einen steuerlichen Vorteil.

Voraussetzungen:

  • Anleger muss mindestens 62 Jahre alt sein
  • Vertrag läuft seit mindestens 12 Jahren
Rechenbeispiel
Kapitalzahlung bei Ablauf 60.000€
Eingezahlte Beiträge40.000€
Ertrag20.000€
Zu versteuern = Ertrag × 0,5 = 20.000€ × 0,5 = 10.000€

Höchstbeiträge in die Basisrente

Kurz gesagt

Beiträge in die Basisrente können bis zu einem Höchstbetrag (steigt jährlich) von aktuell 30.826 Euro (Verheiratete: 61.652 Euro) als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

Je nach Sozialversicherungsstatus werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder in Versorgungswerke / Pensionen anteilig oder voll angerechnet. Somit sinkt der eigen zu investierende Höchstbeitrag.

Kapitalertragssteuer

Kurz gesagt

Die Kapitalertragssteuer fällt bei Einkünften aus Kapitalerträgen an. Sie setzt sich aus der Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer zusammen.

Der Kapitalertragssteuersatz liegt bei 25% (EStG § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer). Bei Kirchensteuerpflicht ist diese von der Bemessungsgrundlage abziehbar.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5%. Die Steuer wird auf die Kapitalertragssteuer erhoben.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer liegt bei 8% für Bayern/BaWü und 9% für alle restlichen Bundesländer. Die Steuer wird auf die Kapitalertragssteuer erhoben.

Rechenbeispiel
Kapitalertragssteuer 24,5098% 24,4499% 25%
Soli 5,5% 5,5% 5,5%
Kirchensteuer 8% 9% 0%
Gesamtsteuerbelastung 27,8186% 27,9951% 26,3750%

Lebenslange Rente

Kurz gesagt

In den Versicherungsprodukten wird eine lebenslange Rente garantiert. Das heißt, dass die Rente, die bei Rentenbeginn festgelegt wird, bis zum Tod bezogen wird.

Persönlicher Steuersatz

Kurz gesagt

Der persönliche Steuersatz ist abhängig vom Jahreseinkommen. Er ergibt sich aus den durchschnittlich gezahlten Steuern pro verdientem Euro und wird in Prozent angegeben.

Formel gezahlte Einkommenssteuer / Jahreseinkommen

Rendite (linear vs random)

Kurz gesagt

Als Rendite werden Erträge bezeichnet, die das eingesetzte Kapital in einem bestimmten Zeitraum erwirtschaftet. Dabei ist zwischen linearer Rendite und zufälliger Rendite zu unterscheiden.

Lineare Rendite ist ein fester Zins, der für den bestimmten Zeitraum anfällt. Beispiel 3% pro Jahr

Zufällige Rendite ist ein stets schwankender Zins, wie er beispielsweise bei Aktienmärkten auftritt. Er variiert jährlich und kann auch negativ sein. Im Aktienbeispiel werden die durchschnittlichen Renditen von beispielsweise 6% erst bei einem längeren Zeitraum von >15 Jahren erreicht. Es gibt also Jahre in denen –2%, 0% oder 10% Rendite erzielt werden. Diese Schwankungen werden auch als Volatilität bezeichnet.

Rentenbesteuerung

Kurz gesagt

Liegt in der Ansparphase Steuerfreiheit und in der Leistungsphase Steuerpflicht vor, spricht man von „nachgelagerter Besteuerung".

Für die geförderte Altersvorsorge sind die Beiträge über den Sonderausgabenabzug steuerfrei. (Gilt für die gesetzliche Rentenversicherung, die Pension, das Versorgungswerk & Co.). Zahlungen aus privaten Altersvorsorgen und betrieblichen Altersvorsorgen, für die steuerbefreit Beiträge gezahlt wurden, werden als sonstige Einkünfte (§22 Nr.5 EstG) während der Auszahlungsphase in vollem Umfang (nachgelagert) versteuert.

Rentenfaktor

Kurz gesagt

Der Rentenfaktor wird in Versicherungsprodukten mit Rentenauszahlung zur Umrechnung des Vertragsguthabens in eine monatliche Rente benötigt. Er bestimmt, wie viel Monatsrente aus einem noch nicht feststehenden Kapital zum vorgesehenen Auszahlungszeitpunkt gezahlt wird und wird pro 10.000 Euro angegeben. Je niedriger der Rentenfaktor, umso weniger Rentengarantie.

Rechenbeispiel

Vertragsguthaben: 200.000€
Rentenfaktor: 25

200.000€ / 10.000€ = 20  ·  20 × 25 (RF) = 500

500€ monatliche Lebenslange Rente aus 200.000€ Vertragsguthaben

Rentengarantiezeit

Kurz gesagt

Die Rentengarantiezeit versichert eine Fortzahlung der Rente an Erben im Todesfall in der Rentenbezugsphase.

Die Rentengarantiezeit ist ein festgelegter Zeitraum, welcher bei den meisten Gesellschaften zwischen 0-25 Jahren liegt. Sollte der Rentenbezieher innerhalb eines festgelegten Zeitraums während des Rentenbezuges versterben, wird die vererbte Rente für die noch verbleibende Rentenzeit (Rentengarantiezeit) weiter ausgezahlt.

Sinkende Kosten

Kurz gesagt

Die beitragsabhängigen Verwaltungskosten sind bei der Conti & der Ergo separat aufgeführt. Sie liegen im ersten Jahr bei ca. 15% und sinken dann jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz, sodass sich am Ende der Laufzeit ca. 4-5% Verwaltungskosten ergeben.

Beispiel

Ergo
Beitrag: 200€
Laufzeit: 40 Jahre

Ca. 450€ Verwaltungskosten im ersten Jahr, welche dann jedes Jahr um ca. 9€ sinken werden.

Sparerpauschbetrag

Kurz gesagt

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Für Ledige liegt er bei 1000€, für Ehepaare bei 2000€.

Teilfreistellung

Kurz gesagt

Laut Investmentgesetz sind seit 2018 Erträge aus Kapitalvermögen teilweise steuerfrei. Dies variiert je nach Fondsart.

Bei Fonds/ETFs sieht die Freistellung wie folgt aus:

Fondskategorie Anlage der Fonds Freistellungssatz für Privatanleger
Aktienfonds mind. 51% Aktienanteil 30%
Mischfonds mind. 25% Aktienanteil 15%
Immobilienfonds mind. 51% inländische Immobilien 60%
Immobilienfonds mind. 51% ausländische Immobilien 80%

Bei fondsgebundenen Versicherungen gilt eine pauschale Freistellung von 15% für alle Formen von Fonds/ETFs. Die Teilfreistellung ist ebenfalls mit anderen Steuerbegünstigungen vereinbar, wie beispielsweise dem Halbeinkünfteverfahren.

Beispiel

Bei einem World ETF (100% Aktien) müssen 70% der Gewinne bei Realisierung versteuert werden.

TER

Kurz gesagt

Die TER (Total Expense Ratio) ist die Gesamtkostenquote eines Fonds oder ETFs. Enthalten sind beispielsweise Verwaltungs- und Betriebskosten.

Bei der TER handelt es sich um eine Prozentzahl, welche die jährlichen Kosten angibt - also eine Verminderung der Rendite.

Beispiel

MSCI World: 0,12% - 0,50% p.a. je nach Anbieter

Überschussbeteiligung

Kurz gesagt

Versicherer müssen ihre Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligen (§ 153 VVG). Überschüsse entstehen, wenn der Versicherer vorsichtiger kalkuliert hat, als die Wirklichkeit eintritt.

Die wichtigsten Quellen sind Kostenüberschüsse (die Verwaltung war günstiger als kalkuliert), Risikoüberschüsse (z.B. Sterblichkeit weicht von den Rechnungsgrundlagen ab) und Kapitalerträge. Bei Fondspolicen spielen vor allem Kosten- und Risikoüberschüsse eine Rolle, da das Kapitalanlagerisiko beim Kunden liegt.

Wichtig: Überschüsse sind nicht garantiert und können jährlich schwanken. Im Vergleich werden Tarife deshalb sowohl mit als auch ohne Überschussbeteiligung betrachtet, damit sichtbar bleibt, was vertraglich sicher ist und was nicht.

Verwaltungskosten

Kurz gesagt

Bei den Verwaltungskosten unterscheiden Gesellschaften zwischen beitragsabhängigen und kapitalabhängigen Verwaltungskosten.

Beitragsabhängige Verwaltungskosten

Kurz gesagt

Beitragsabhängige Verwaltungskosten werden auf Basis der monatlichen Beiträge berechnet.

Kapitalabhängige Verwaltungskosten

Kurz gesagt

Kapitalabhängige Verwaltungskosten werden auf Basis des sich in der Versicherung befindlichen Kapitals berechnet.

Vorabpauschale

Kurz gesagt

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds und ETFs in der Direktanlage. Sie stellt sicher, dass auch ohne Ausschüttung laufend ein kleiner Betrag versteuert wird.

Formel Basisertrag = Fondswert zum Jahresanfang × Basiszins × 70%

Angesetzt wird höchstens die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. Auf die Vorabpauschale fällt nach Abzug der Teilfreistellung Abgeltungsteuer an; sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen.

Die aktuellen Basiszins-Werte stehen im Eintrag Basiszins. Fondsgebundene Versicherungen kennen keine Vorabpauschale: Dort bleibt das Kapital bis zur Auszahlung steuerlich ungestört (Steuerstundung).

Zilmerung

Kurz gesagt

Die Zilmerung bzw. das Zilmerverfahren ist ein mathematisches Rechnungsverfahren, mit dem die sog. Abschlusskosten der gesamten Laufzeit einer Lebensversicherung auf eine bestimmte Periode verteilt werden. In der Regel werden diese gesamten Kosten auf die ersten 5 Jahre der Vertragslaufzeit gleichmäßig aufgeteilt.